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Erläuterungen
Erwerbstätige
Die Darstellung der Erwerbstätigkeit erfolgt
als durchschnittliche Größe des jeweiligen Berichtszeitraumes zum einen
nach dem Inlandskonzept (Erwerbstätige am Arbeitsort). Erfasst
werden alle Personen, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort
haben, zuzüglich der außerhalb dieses Gebietes wohnenden Personen, die
als Einpendler in diese Region ihren Arbeitsort erreichen. Zum anderen
erfolgt der Nachweis nach dem Inländerkonzept (Erwerbstätige am
Wohnort). Hier werden alle Personen erfasst, die im jeweiligen Gebiet
ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zusätzlich aber auch diejenigen
Personen, die zwar in diesem Gebiet wohnen, aber als Auspendler ihren
Arbeitsort in anderen Regionen haben. Zu den Erwerbstätigen rechnen alle
Personen, die eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig
von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu
leistenden Arbeitszeit. Für die Zuordnung als Erwerbstätige ist es
unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt
bestritten wird. Im Falle mehrerer Tätigkeiten wird der Erwerbstätige
nur einmal gezählt (Personenkonzept). Maßgebend für die Stellung im
Beruf bzw. nach Wirtschaftszweigen ist die zeitlich überwiegende
Tätigkeit. Nicht zu den Erwerbstätigen zählen Personen als Verwalter
ihres Privatvermögens (z. B. Immobilien, Geldvermögen, Wertpapiere).
Grundlage für diese Definition bilden die von der International Labour
Organization (ILO) aufgestellten Normen, die auch in das Europäische
System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995 eingegangen
sind.
Nach dem Erwerbstätigenkonzept werden sowohl die Beschäftigten in
Teilzeit als auch die marginal Beschäftigten voll mitgezählt. Da beide
Teilgruppen eine stärkere Entwicklungsdynamik aufweisen als die
Vollzeit-Erwerbstätigen ermöglicht die Ermittlung des tatsächlichen Arbeitsvolumens
aller Beschäftigungsgruppen noch präzisere Entwicklungsanalysen und
Regionalvergleiche der Wirtschaftskraft.
Stellung im Beruf
Bei der
Stellung im Beruf wird zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen
(inklusive deren mithelfenden Familienangehörigen) unterschieden.
Letztere sind als Differenz zwischen den Erwerbstätigen insgesamt und den
Arbeitnehmern errechenbar.
Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer zählt, wer zeitlich
überwiegend als Arbeiter, Angestellter, Beamter, Richter, Berufssoldat,
Soldat auf Zeit, Wehr- oder Zivildienstleistender, Auszubildender,
Praktikant oder Volontär in einem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis steht.
Eingeschlossen sind auch Heimarbeiter und ausschließlich marginal
Beschäftigte.
Darunter Marginal Beschäftigte
Als "marginal Beschäftigte" werden Personen angesehen, die
als Arbeiter und Angestellte keine voll sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung ausüben, jedoch nach dem Labour-Force-Konzept der
Internationalen Arbeitsorganisation als Erwerbstätige gelten, wenn sie in
einem einwöchigen Berichtszeitraum wenigsten eine Stunde gegen Entgelt
gearbeitet haben. Dazu zählen in Deutschland insbesondere ausschließlich
geringfügig Beschäftigte und Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten (sog.
"Ein-Euro-Jobs").
Selbstständige
Als Selbstständiger zählt, wer zeitlich
überwiegend unternehmerisch oder freiberuflich selbstständig tätig ist.
Hierzu gehören tätige Eigentümer in Einzelunternehmen und
Personengesellschaften, Freiberufler wie Ärzte, Anwälte, Steuerberater,
Architekten, aber auch alle selbstständigen Handwerker, Handels- bzw.
Versicherungsvertreter, Lehrer, Musiker, Artisten, Hebammen, Kranken-
sowie Altenpfleger. Zu den mithelfenden Familienangehörigen werden alle
Personen gerechnet, die regelmäßig und zeitlich überwiegend
unentgeltlich in einem Betrieb mitarbeiten, der von einem Familienmitglied
als Selbstständiger geleitet wird.
Arbeitsvolumen
Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich
geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmer
(Arbeiter, Angestellte, Beamte, Richter, marginal Beschäftigte, Soldaten)
oder als Selbstständige beziehungsweise als mithelfende
Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit
ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen
mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen. Nicht zum
Arbeitsvolumen gehören hingegen die bezahlten, aber nicht geleisteten
Arbeitsstunden, beispielsweise Jahresurlaub, Elternzeit, Feiertage,
Kurzarbeit oder krankheitsbedingte Abwesenheit. Ebenfalls
unberücksichtigt bleiben die nicht bezahlten Pausen für das Einnehmen
von Mahlzeiten sowie die Zeit für die Fahrten zwischen Wohnung und
Arbeitsplatz. Das Arbeitsvolumen umfasst somit die Gesamtzahl der während
des Berichtszeitraums am jeweiligen Arbeitsort von Arbeitnehmern
und Selbstständigen innerhalb einer Region tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden. Es berücksichtigt weder Intensität noch Qualität der
geleisteten Arbeit. Das Arbeitsvolumen ergibt sich als Produkt aus
Erwerbstätigenzahl und Arbeitszeit je Erwerbstätigen. (siehe auch Standard-Arbeitsvolumen).
Standard-Arbeitsvolumen
Anders als bei den Ergebnissen der regionalen
Arbeitsvolumenrechnungen für die Länder werden die Ergebnisse für die
kreisfreien Städte und Landkreise als Standard-Arbeitsvolumen
bezeichnet. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass mangels
statistischer Ausgangsdaten unternehmensspezifische Sonderregelungen zu
den tariflichen Arbeitszeiten in den Berechnungen nicht berücksichtigt
werden.
Vollzeit-Äquivalente
Vollzeitäquivalente sind "Erwerbstätige
in Vollbeschäftigten-Einheiten", bei denen die verschiedenen
Erwerbstätigengruppen nach dem Maß ihrer Beteiligung am Erwerbsprozess
gewichtet sind. Dabei erhalten Vollzeit-Beschäftigte das Norm-Gewicht 1,0
— und zwar unabhängig von tariflich unterschiedlich festgelegten
Arbeitszeiten der Arbeitnehmergruppen bzw. abweichenden tatsächlichen
Wochenarbeitszeiten von Selbstständigen.
Auf diese Norm bezogen erhalten z. B. Halbtags-Beschäftigte das
Gewicht 0,5. Den marginal Beschäftigten werden noch geringere Gewichte
zugeordnet. Diese Gewichte (so genannte Arbeitszeitfaktoren) unterscheiden
sich nach der Stellung im Beruf, Wirtschaftszweigen, sowie nach
West-/Ost-Großraumregionen und Jahren.
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© Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden, 2010. Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. |